für DJ-Dienstleistungen, Technik-Vermietungen (Dry-Hire) und technische Services
Stand: 06.2026
1.1 Geltungsbereich
1.1.1.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Grundlage und Bestandteil aller Verträge zwischen Maximilian Pilz, im Folgenden Anbieter genannt (DJ, Techniker, Vermieter), und seinen Vertragspartnern (nachfolgend Kunde genannt).
1.1.2.
Diese AGB gelten ausschliesslich. Hiervon abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, auch wenn sie nicht ausdrücklich abgelehnt werden.
1.1.3.
Der Anbieter erbringt folgende Leistungen: DJ-Services mit oder ohne eigenes Equipment, Dry-Hire Vermietung von Audio-, Video- und Lichttechnik, technische Installation und Betreuung vor Ort, sowie sonstige damit zusammenhängende Sach- und Dienstleistungen.
1.2 Angebot und Vertragsabschluss
1.2.1.
Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Kunden bedarf der Schriftform (E-Mail, Brief, oder elektronische Bestätigung) und ist für einen Zeitraum von zwei Wochen ab Zugang des Auftrags beim Anbieter bindend.
1.2.2.
Der Anbieter ist in der Entscheidung über die Annahme frei. Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung durch den Anbieter zustande.
1.3 Höhere Gewalt
1.3.1.
Höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Epidemien, behördliche Sperrungen, Gewerbeeinstellung oder ähnliche unvorhergesehene, von den Parteien nicht kontrollierbare Ereignisse befreien den Anbieter von der Erfüllung des Vertrags. In solchen Fällen wird die Anzahlung erstattet oder auf einen Ersatztermin übertragen, sofern möglich. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden ist ausgeschlossen.Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich bei Vorliegen eines Leistungshindernisses.
1.4 Schriftform
1.4.1.
Schriftform im Sinne dieser AGB wird auch durch Übermittlung per E-Mail oder elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur gewährt.
2.1 Definition von Mietzeit
2.1.1.
Die Mietzeit ist definiert als der vereinbarte Tag der Bereitstellung/Abholung der Mietgegenstände bei/von dem Anbieter (Mietbeginn) bis zum vereinbarten Tag der Rückgabe der Mietgegenstände beim Anbieter (Mietende). Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde, der Anbieter oder ein Dritter den Transport durchführt.
2.2 Technische Voraussetzungen
2.2.1.
Der Kunde stellt sicher:
• Ausreichende und stabile Stromversorgung
• Ebene, vibrationsfeste, sichere Fläche für Equipment
• Schutz vor Wasser, Staub, Witterung, Beschädigungen
2.2.2.
Erfüllt die Stätte die Anforderungen nicht, kann der Anbieter stornieren und 100% berechnen.
2.3 Transport
2.3.1.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, ist Transport nicht Bestandteil der Leistung. Der Kunde kann die Gegenstände beim Anbieter abholen und dort zurückgeben.
2.3.2.
Übernimmt der Anbieter den Transport, kann dieser durch den Anbieter selbst oder durch einen Dritten erfolgen. Für den Transport gelten dieselben Haftungsbeschränkungen wie in Abschnitt 5 dieser AGB.
2.3.3.
Wird Transport durch einen Dritten durchgeführt, hat der Kunde Schadensersatzansprüche vorrangig gegen diesen Dritten geltend zu machen. Der Anbieter tritt Ansprüche gegen den Dritten in dem Umfang an den Kunden ab, in dem der Anbieter selbst haftbar wäre.
2.4 Parkplatz und Be-/Entladung
2.4.1. Der Kunde stellt einen geeigneten, kostenlosen Parkplatz unmittelbar am Veranstaltungsort für PKW, Anhänger und Transportfahrzeuge (je nach Größe und Menge der Ausrüstung).
2.4.2.
Ein Be- und Entladen muss auf einem ebenen und befestigtem Untergrund ermöglicht werden. Es darf dabei keine Gefährdung entstehen. Zusätzlich muss dieser während des Auf- und Abbaus bewacht oder gesichert sein.
2.4.3.
Sollte kein geeigneter Parkplatz zur Verfügung stehen, trägt der Kunde zusätzliche Parkgebühren und der Anbieter kann Verzögerungen bei Auf- und Abbau nicht vermeiden. Sollten Schäden durch längeren Transportweg entstehen, sind diese durch den Kunden zu tragen.
2.5 Vergütung
2.5.1.
Der Mietpreis richtet sich nach der aktuell gültigen Preisliste des Anbieters. Alle Preise verstehen sich als Endpreise, wenn nicht anders Vereinbart.
2.5.2.
Für zusätzliche Dienstleistungen wie Anlieferung, Montage, Demontage, Transport oder Betreuung durch Fachpersonal gilt ein angemessenes Entgelt als vereinbart, wenn die Höhe nicht in Schriftform festgehalten wurde.
2.5.3.
Für die Rückholung und Lagerung bei Rücktritt, Nichterscheinen oder Vermögensverfall des Kunden werden Pauschalgebühren berechnet.
2.6 Zahlungsbedingungen
2.6.1.
Die Vergütung ist ohne Abzüge und Skonti im Zeitpunkt des vereinbarten Mietbeginns fällig. Der Anbieter ist zur Übergabe der Gegenstände nur bei Zahlung verpflichtet.
2.6.2.
Bei Unternehmern gelten Verzugszinsen von 8% p.a. über dem Basiszinssatz. Bei Verbrauchern gelten 5% p.a. über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
2.6.3.
Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
2.7 Stornierung durch den Kunden
2.7.1.
Vermietung (Dry-Hire, mit oder ohne Aufbau)
Stornierungs-Gebühren:
• Mehr als 30 Tage vor Mietbeginn: kostenlos
• 7-30 Tage vor Mietbeginn: 50% der Gesamtvergütung
• Weniger als 7 Tage vor Mietbeginn: 80% der Gesamtvergütung
2.8 Gebrauchsüberlass und Mängelfreiheit
2.8.1.
Die vermieteten Gegenstände sind technisch aufwendig und erfordern sorgfältige Behandlung sowie Bedienung durch geschultes Personal.
2.8.2.
Der Anbieter stellt die Gegenstände in mangelfrei funktionsfähigem Zustand bereit. Der Kunde ist verpflichtet, die Gegenstände bei Übergabe auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu prüfen. Mängel oder Unvollständigkeit müssen unverzüglich schriftlich angezeigt werden.
2.8.3.
Unterlässt der Kunde die Untersuchung oder verzögerte Anzeige, gilt der Zustand der Gegenstände als genehmigt und mangelfrei. Dies gilt nicht, wenn der Mangel nicht erkennbar war.
2.8.4.
Zeigt sich ein Mangel später, muss die Anzeige unverzüglich nach Entdeckung gemacht werden. Ansonsten ist jedes Minderungs-, Kündigungs- oder Schadensersatzrecht ausgeschlossen.
2.9 Nachbesserung
2.9.1.
Sind die Gegenstände mangelhaft, kann der Kunde nach rechtzeitiger Anzeige Nachbesserung verlangen. Ausgenommen sind Schäden durch Kundenverschuldenoder unsachgemäße Bedienung, insbesondere wenn der Anbieter Fachbetreuung empfohlen hat und der Kunde diese ablehnt.
2.9.2.
Der Anbieter kann Nachbesserung durch Reparatur oder Ersatzgerät erfüllen. Der Kunde kann Nachbesserung nur während der Mietzeit verlangen.
2.9.3.
Der Anbieter kann Nachbesserung von der Kostenübernahme abhängig machen, wenn diese mit unverhältnismässigen Aufwendungen verbunden ist (z.B. im Ausland). In diesem Fall ist das Kündigungsrecht ausgeschlossen.
2.10 Pflichten des Kunden während der Mietzeit
2.10.1.
Der Kunde hat die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln. Ohne Servicepersonal des Anbieters muss der Kunde alle Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten fachgerecht durchführen lassen.
2.8.2.
Die Gegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschliesslich durch fachkundige Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden.
2.8.3.
Der Kunde muss alle geltenden Sicherheitsrichtlinien einhalten (UVV, VDE-Richtlinien, Unfallversicherung).
2.8.4.
30. Der Kunde muss für ständige, sichere Stromversorgung sorgen. Schäden durch Stromausfälle, -unterbrechungen oder -schwankungen trägt der Kunde, auch bei Stromaggregaten.
2.11 Versicherung
2.11.1.
Der Kunde ist verpflichtet, alle Risiken der Mietgegenstände angemessen zu versichern: Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftung.
2.11.2.
Auf Anfrage muss der Kunde den Nachweis ausreichender Versicherung erbringen.
2.12 Rückgabe der Mietgegenstände
2.12.1.
Die Gegenstände müssen vollständig, sauber und in einwandfreiem Zustand in den Räumlichkeiten des Anbieters am letzten Tag der Mietzeit zurückgegeben werden.
2.12.2.
Die Rückgabe ist erst mit Registrierung aller Gegenstände abgeschlossen. Der Kunde erhält eine Empfangsbestätigung. Der Anbieter behält sich eingehende Prüfung vor.
2.12.3.
Eine rügelose Entgegennahme bedeutet nicht automatische Akzeptanz von Vollständigkeit und Zustand.
2.12.4.
Verlust oder Beschädigung von Leuchtmitteln, Ersatztreiber oder Kleinteilen: Der Kunde erstattet den Neuwert, sofern er nicht nachweist, dass geringerer Schaden entstand.
2.13 Überziehung der Mietzeit
2.13.1
Wird die Mietzeit überschritten, muss der Kunde dies UNVERZÜGLICH schriftlich mitteilen.
2.13.2
Fortgesetzter Gebrauch führt nicht zu Verlängerung des Mietverhältnisses.
2.13.3.
Für jeden Tag Überziehung zählt der Kunde eine Nutzungsentschädigung in Höhe der täglich vereinbarten Vergütung (Gesamtpreis geteilt durch Anzahl der Mietstage). Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.
2.14 Langfristige Vermietungen (über 2 Monate)
2.14.1
Bei Mietzeiten über 2 Monate oder verzögerter Rückgabe über 2 Monate trägt der Kunde Instandhaltung und -setzung der Gegenstände.
2.14.2
Der Kunde muss alle gesetzlich vorgeschriebenen technischen Prüfungen und Wartungen selbst durchführen und zahlen. Der Anbieter informiert über Termine auf Wunsch.
2.14.3.
Erfolgen diese Arbeiten nicht, ist der Anbieter berechtigt, diese durchzuführen und die Kosten in Rechnung zu stellen.
3.1 Leistungsumfang
3.1.1.
Der Anbieter stellt DJ-Services mit oder ohne eigene Ausrüstung bereit, sowie technische Installation und Betreuung auf Veranstaltungen.
3.1.2.
Im Standardfall (DJ mit Equipment) ist der Anbieter vor Ort präsent, handelt selbstständig und trägt volle Verantwortung für technische Funktionsfähigkeit.
3.1.3.
Bei Installation und begrenzte Betreuung ist die Betreuungszeit schriftlich zu vereinbaren. Nach Ablauf ist der Kunde oder sein Vertreter verantwortlich.
3.2 Technische Voraussetzungen
3.2.1.
Der Kunde stellt sicher:
• Ausreichende und stabile Stromversorgung
• Ebene, vibrationsfeste, sichere Fläche für Equipment
• Schutz vor Wasser, Staub, Witterung, Beschädigungen
3.2.2.
Erfüllt die Stätte die Anforderungen nicht, kann der Anbieter stornieren und 100% berechnen.
3.3 Erkrankung oder Ausfall des Anbieters
3.3.1.
Im Falle einer schwerwiegenden oder unvorhergesehenen Erkrankung oder eines sonstigen Ausfalls des Anbieters:
a)
Der Anbieter wird sich bemühen, einen gleichwertigen DJ-Ersatz zu organisieren.
b)
Sollte ein Ersatz organisiert werden, gelten die im ursprünglichen Angebot vereinbarten Gebühren. Der Ersatz-DJ handelt auf Abruf des Anbieters und ist nicht Vertragspartner des Kunden.
c)
Sollte kein Ersatz organisiert werden können, hat der Kunde:
• Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beträge
• Keinen Anspruch auf Schadensersatz
• Keinen Anspruch auf einen anderen DJ
d)
Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich vor dem vereinbarten
Termin über den Ausfall, sofern dies möglich ist.
3.4 Stornierung durch den Kunden
3.4.1.
Der Kunde kann schriftlich stornieren. Die Stornierung wird mit Zugang beim Anbieter wirksam.
3.4.2.
DJ-Dienstleistungen (mit oder ohne Equipment)
Stornierungs-Gebühren:
• Mehr als 90 Tage vor dem Eventtag: kostenlos
• 61-90 Tage vor dem Eventtag: 20% der Gesamtvergütung
• 31-60 Tage vor dem Eventtag: 40% der Gesamtvergütung
• 14-30 Tage vor dem Eventtag: 60% der Gesamtvergütung
• Weniger als 14 Tage vor Eventtag: 80% der Gesamtvergütung
Begründung: Der DJ reserviert diesen Zeitslot exklusiv und kann ihn schwer
nachbesetzten. Eine kurzfristige Stornierung führt zu Einnahmeausfällen.
3.5 Gage und künstlerische Autonomie
3.5.1.
Die vereinbarte Gage ist nicht abhängig von der Anzahl der tanzenden Gäste, dem Erfolg oder Stimmung der Veranstaltung oder generell der Anzahl der Besucher (insbesondere bei Wetter, technischer Ausfälle etc.). Die Gage ist geschuldet, sobald der Anbieter zum vereinbarten Zeitpunkt einsatzbereit ist.
3.5.2.
Der Anbieter bestimmt selbständig die Musikauswahl, Mischung, Tempo sowie Lautstärke des Programms. Dies betrifft ebenfalls den Einsatz von Effekten und Licht.
3.2.2. Generell kann der Kunde, sowie deren Gäste Musikwünsche äußern. Der Anbieter wird diese nach Möglichkeit, ohne dazu verpflichtet zu sein, berücksichtigen.
3.6 Sicherheitsrecht des Anbieters – Abschaltung der Technik
3.6.1.
Der Anbieter ist berechtigt und verpflichtet, die Darbietung sofort zu beenden
und die Technik abzuschalten, wenn:
a) Die Sicherheit des Anbieters, des Publikums oder der Ausrüstung gefährdet ist
b) Gewalt, Aggression, Belästigung oder erhebliche Ordnungsstörungen auftreten
c) Behördliche Ordnungen nicht eingehalten werden (z.B. Lautstärkeverordnung)
d) Die Ausstattung (Strom, Raum, Sicherheit) nicht den vereinbarten Standards entspricht
3.6.2.
In diesen Fällen, bleibt vereinbarte Gebühr vollständig geschuldet und der Anbieter ist nicht schadensersatzpflichtig. Der Kunde haftet für alle durch die Beendigung entstehenden Schäden (z.B. Reputation). Zudem hat der Anbieter das Recht, die Polizei zu rufen.
3.6.3.
Der Anbieter teilt den Grund für die Beendigung dem Kunden unmittelbar mit.
3.7 Spieldauer und Unterbrechungen
3.7.1.
Die vereinbarte Spieldauer ist nicht verlängert durch:
• Tanzspiele, Moderationen oder Gästeeinlagen
• Pausen (auch längere Pausen ohne Musik)
• Höhere Gewalt oder technische Ausfälle
• Verzögerungen beim Auf- oder Abbau
• Behördliche Eingriffe oder Evakuierungen
3.7.2.
Die Spieldauer beginnt, wenn der Anbieter zum vereinbarten Zeitpunkt
einsatzbereit ist, und endet nach der vereinbarten Dauer oder auf
Wunsch des Kunden – unabhängig von tatsächlicher Musikspielzeit.
3.7.3.
Sollte der Kunde eine Verlängerung wünschen, wird diese zusätzlich
berechnet (siehe Angebot). Eine Verlängerung ist nur durch den Kunden und nicht durch deren Gästen möglich.
1.3 Verpflegung und Getränke für den Anbieter
1.2.1.
Der Kunde stellt dem Anbieter oder Techniker am Veranstaltungsort kostenlos ausreichend alkoholfreie Getränke (Wasser, Softdrinks) während der gesamten Auftrittsdauer oder Buchungsdauer zur Verfügung.
1.2.2.
Bei mehrstündigen Aufträgen (>4 Stunden): einfache Verpflegung
(z.B. Snacks, kleine Mahlzeit)
1.2.2.
Fehlende Verpflegung berechtigt den Anbieter nicht zur Stornogebührenersparnis,
kann aber Grund für eine Verkürzung des Auftrags sein.
4.1 Allgemeine Haftungsregelungen
4.1.1.
Schadensersatzansprüche gelten nur, wenn Verschuldung durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
4.1.2.
Der Anbieter haftet nicht für typische, vorhersehbare Schäden, es sei denn, diese beruhen auf grober Fährlässigkeit oder Vorsatz.
4.1.3.
Haftung für Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit bleibt unverändert.
4.1.4.
Die Haftung des Anbieters ist auf die Gebühr des aktuellen Vertrages begrenzt.
4.2 Dry-Hire: Haftungsausschluss
4.2.1.
Bei Dry-Hire ohne Anbieter-Betreuung trägt der Kunde volle Verantwortung für Bedienung und Fehlerbehandlung.
4.2.2.
Der Anbieter übergibt die Geräte funktionsfähig und gibt Einweisung. Danach trägt der Anbieter keine Haftung für technische Ausfälle, Missbedienung oder Schäden.
4.2.3.
ALLE Schäden (Missbedienung, Überlastung, Wasserschaden, Beschädigung, Verschleiss) werden vollständig vom Kunden erstattet, inkl. Reparatur und Ausfallgebühr.
4.3 Betreuung mit zeitlicher Begrenzung
4.3.1.
Bei Installation und Betreuung für einen definierten Zeitraum ist der Anbieter nur während dieser Zeit vor Ort verantwortlich.
4.3.2.
Nach Ablauf trägt der Kunde oder sein Vertreter volle Verantwortung für Betrieb und Fehlerbehandlung.
4.3.3.
Der Anbieter ist nach Ablauf nicht mehr erreichbar und haftet nicht für technische Ausfälle oder Beschädigungen.
4.4 Haftungsausschluss des Kunden für Dritte
4.4.1.
Der Kunde muss mit seinen Vertragspartnern (Künstler, DJs, Veranstalter, Gäste etc.) schriftlich vereinbaren, dass diese ebenfalls die Haftungsbeschränkungen dieser AGB akzeptieren. Der Kunde hält den Anbieter von Schadensersatzansprüchen Dritter schadlos.
5.1 Rechte Dritter
5.1.1.
Der Kunde hält die Gegenstände von allen Belastungen, Pfändungen, Inanspruchnahmen Dritter frei.
5.1.2.
Der Kunde benachrichtigt den Anbieter unverzüglich von solchen Massnahmen und trägt Abwehrkosten.
5.2 Urheberrecht
5.2.1.
Der Anbieter darf Veranstaltungen fotografieren/filmen für Portfolio und Werbung.
5.2.2.
Der Kunde hält den Anbieter von Urheberrechts-Ansprüchen schadlos.
5.3 Kündigung
5.3.1.
Ein Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
5.3.2.
Wichtige Gründe für den Anbieter: vertragswidrige Nutzung, Sicherheitsbedenken, vermögensverfall des Kunden, Zwangsvollstreckung, Insolvenz.
5.3.3.
Die vollständige Gebühr bleibt fällig.
5.4 Datenschutz
5.4.1.
Datenverarbeitung erfolgt gemäss DSGVO. Daten werden nur für Vertragsabwicklung verwendet und nicht weitergegeben.
5.5 Salvatorklausel
5.5.1.
Sollte eine Bestimmung ungültig sein, bleibt der Rest gültig.
5.5.2.
Die Parteien vereinbaren ersatzweise die dem wirtschaftlichen Willen nächstkommende Regelung.
5.6 Geltendes Recht und Gerichtsstand
5.6.1.
Diese AGB und alle Verträge unterliegen deutschem Recht.
5.6.2.
Gerichtsstand für alle Ansprüche ist Gemünden am Main
1.3 Titel
1.2.1.
Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Kunden bedarf der Schriftform (E-Mail, Brief, oder elektronische Bestätigung) und ist für einen Zeitraum von zwei Wochen ab Zugang des Auftrags beim Anbieter bindend.
1.2.2.
Der Anbieter ist in der Entscheidung über die Annahme frei. Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung durch den Anbieter zustande.